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Mit dem Auto ins Brixental

Verbote & Bestimmungen für den Straßenverkehr in Österreich
Vignette oder Maut?in Österreich besteht Vignettenpflicht auf gekennzeichneten Straßen. Zusätzlich werden Sondermauten für Tunnel, Brücken etc. verrechnet. Für die Anreise ins Brixental benötigen Sie KEINE Vignette, wenn Sie von Deutschland aus, die Ausfahrt Kufstein süd benützen. Vignetten erhalten Sie in allen Trafiken oder an allen Tankstellen.
"Licht am Tag" ist in Österreich nicht mehr Pflicht!Das Fahren mit Licht am Tag ist in Österreich ab dem 1.1.08 nicht mehr vorgeschrieben! Das Einschalten der Scheinwerfer wird aber auf alle Fälle vom Kuratorium für Verkehrssicherheit empfohlen!
Warnwesten müssen immer mitgeführt werden!Das Mitführen von Warnwesten ist in Österreich für alle Autofahrer Pflicht! Die Warnwesten müssen von Lenkern mehrspuriger Kraftfahrzeuge beim Aufstellen des Pannendreiecks auf einer Freilandstraße getragen werden. Auf einer Autobahn oder Autostraße ist das Tragen der Weste verpflichtend vorgeschrieben, wenn der Lenker das Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder auf dem Pannenstreifen aufhält!
In den meisten Fällen wird bei Nichteinhalten eine Organmandatsstrafe von EUR 14,-- an Ort und Stelle eingehoben.
Handyverbot am SteuerWie in den meisten europäischen Ländern ist auch in Österreich das Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt verboten. Wer erwischt wird, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. (ab EUR 25,--)
Tempolimits auf Österreichs Straßenaußerorts / Schnellstraßen: 100 km/h
Autobahnen: 130 km/h
Ortsgebiet: 50 km/h (wenn nicht anders ausgeschildert)
PromillegrenzenIn Österreich liegt die Obergrenze bei 0,5-Promille. Für jene, die den Führerschein noch keine 2 Jahre besitzen gilt die 0,1-Promille Grenze.
Was ist im Auto mitzuführen?Grunsätzlich sind in Österreich das Mitführen von Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste vorgeschrieben.
Winterreifenpflicht bei winterlichen Verhältnissen!Ab dem 1.1.2008 gilt in Österreich vom 1. November bis 15. April eine Winterreifenpflicht! Es müssen aber ausdrücklich "winterliche Verhältnisse" herrschen. Alternativ zu den Winterreifen können auch Schneeketten verwendet werden, parkende Pkw sind ausgenommen.


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